Rücktritt vom BMW-Kauf wegen fehlender Freisprecheinrichtung

OLG Hamm 21.7.2016, 28 U 2/16

Rücktritt vom BMW-Kauf wegen fehlender Freisprecheinrichtung

Fehlt einem BMW das in der – auf www.mobile.de veröffentlichten – Fahrzeugbeschreibung genannte Ausstattungsmerkmal “Freisprecheinrichtung mit USB-Schnittstelle”, kann der Fahrzeugkäufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt sein. Der Kunde darf dies als Beschaffenheitsvereinbarung verstehen und erwarten, dass es sich um das offiziell von BMW angebotene Ausstattungsmerkmal “Freisprecheinrichtung mit USB-Schnittstelle” handelt.