Corona-Hochzeit auf Sylt: Testung aller Gäste kann Mangel darstellen

AG München v. 23.1.2023 – 132 C 12148/22

Der Rhythmus einer Hochzeitsveranstaltung ist auf Bedürfnisse wie üblichen Hunger und übliche Essenszeiten abgestimmt und soll zu etwas anderem dienen als sich auf Covid testen lassen zu müssen. Die auf einer Hochzeitsfeier vom Veranstalter verlangte Covid-Testung aller Hochzeitsgäste infolge eines positiven Corona-Tests des Brautvaters kann zu einem zur Minderung berechtigenden Mangel führen.