Kautionsvereinbarung aus dem Jahr 1960:Vermieterin muss Aktien im Wert von über 100.000 € an Mieterin herausgeben

AG Köln v. 19.7.2022 – 203 C 199/21

Das AG Köln hat eine Vermieterin verurteilt, Aktien im Wert von über 100.000 € an die Mieterin herauszugeben. Der hohe Betrag geht auf einen Mietvertrag zurück, der im Jahr 1960 geschlossen wurde. Bei diesem war vereinbart worden, den Kautionsbetrag i.H.v. 800 DM in Aktien anzulegen.