Kein Anspruch auf Lärmsanierung nach Errichtung eines Buswendeplatzes

VerwG Koblenz v. 21.7.2022 – 4 K 46/22.KO

Hat der Eigentümer eines Wohngrundstücks Anspruch auf Maßnahmen zum Schutz vor Lärmimmissionen, die durch den Betrieb eines Buswendeplatzes in der Nähe seines Grundstücks hervorgerufen werden? Diese Frage hatte das VerwG Koblenz zu beantworten.