Tarifvertrag Gebäudereinigung: Das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske begründet keinen Erschwerniszuschlag

BAG v. 20.7.2022 – 10 AZR 41/22

Das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (sog. OP-Maske) auf Anweisung des Arbeitgebers im Zusammenhang mit Corona-Schutzmaßnahmen erfüllt nicht die Voraussetzungen für den Erschwerniszuschlag nach § 10 Nr. 1.2 des Rahmentarifvertrags für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung