Pflicht zur Mietzahlung trotz Schließung eines Einzelhandelsgeschäfts im “Corona-Lockdown”

OLG Karlsruhe v. 24.2.2021 – 7 U 109/20

Ein Einzelhändler, dessen Ladenlokal im “Corona-Lockdown” für den Publikumsverkehr geschlossen werden musste, kann seine Mietzahlung nicht ohne Weiteres aussetzen oder reduzieren. Vor dem Hintergrund der in Literatur und Rechtsprechung streitigen Fragen zum Vorliegen eines Mangels des Mietobjekts durch die angeordneten Schließungen bzw. der Unmöglichkeit der Leistung der Vermieter, hat der Senat zur Fortbildung des Rechts die Revision zugelassen.