Kein Auszahlungsanspruch bei gelochten Sparbüchern

AG Frankfurt a.M. v. 23.12.2019 – 29 C 4021-19 (46)

Ein gelochtes Sparbuch begründet die Vermutung, dass es bereits wegen Auszahlung des Sparbetrages entwertet wurde und ein diesbezüglicher Zahlungsanspruch gegen die Bank nicht mehr besteht