Containeranlage gegenüber einer Eigentumswohnung stellt keinen Sachmangel dar

OLG Düsseldorf v. 21.1.2020 – I-21 U 46/19

Eine in der Nähe einer erworbenen Eigentumswohnung auf Anweisung der Stadt errichtete Wertstoffsammelstelle begründet keinen Sachmangel der Kaufsache i.S.v. § 437 BGB, weil die damit einhergehende Beeinträchtigung als sozialadäquat hinzunehmen ist. Auch in Wohnvierteln mit gehobenen qm-Preisen muss die Abfallentsorgung gleichermaßen sichergestellt sein.