Anspruch wegen Flugverspätung: Klage gegen Fluggesellschaft bei Buchung über Reisebüro vor Gericht des Abflugortes

EuGH v. 26.3.2020 – C-215/18

Ein Fluggast, der seinen Flug über ein Reisebüro gebucht hat, kann gegen das Luftfahrtunternehmen eine Klage auf Ausgleichsleistung wegen großer Flugverspätung vor dem Gericht des Abflugortes erheben. Obwohl zwischen diesem Fluggast und dem Beförderer kein Vertrag besteht, bilden bei einer solchen Klage nämlich ein Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag im Sinne der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit den Gegenstand des Verfahrens, so dass die Klage vor dem Gericht des Ortes der Erbringung der Luftbeförderungsleistung erhoben werden kann.