Kein Werklohn: WhatsApp-Chat kann zum Nachweis einer stillschweigenden Schwarzgeldabrede herangezogen werden

OLG Düsseldorf v. 21.1.2020 – I-21 U 34/19

Das Gericht kann auch ohne dass sich eine Vertragspartei darauf beruft feststellen, dass eine zur Nichtigkeit des Werkvertrages führende Schwarzgeldabrede getroffen worden ist. Die Überzeugung von einer solchen (stillschweigend) zustande gekommene Schwarzgeldvereinbarung kann sich aus der Auswertung schriftlichen Kommunikation zwischen den Parteien (hier: per WhatsApp) ergeben.