Herzschlag verwechselt: 500.000 € Schmerzensgeld für Geburtsschaden

OLG Oldenburg v. 13.11.2019 – 5 U 108/18

Verwechselt ein Ärzteteam bei einer Geburt, bei der die Herzfrequenz des Kindes zunächst stark abfällt, jedoch einige Minuten später eine stabile Herzfrequenz im CTG angezeigt wird, diese mit der nicht angezeigten Herzfrequenz des Kindes und entsteht dem Kind dadurch ein schwerer Hirnschaden, stellt dies einen groben Behandlungsfehler dar, der zu einem erheblichen Schmerzensgeldanspruch des Kindes führt.