Hersteller von angeblichem “Wasser-Diesel” müssen Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zahlen

LG Osnabrück v. 29.4.2019 – 18 O 5/17

Ein Unternehmen, das damit warb, aus Wasser und Diesel einen neuartigen Diesel herstellen zu können, der annähernd den doppelten Energiegehalt wie der ursprüngliche Diesel aufweise, muss Schadensersatz in Höhe der von Investoren getätigten Vorleistungen zahlen, da es die Wirksamkeit der Technologie nicht nachweisen konnte.