Wettbewerbswidrige Verbreitung eines Gemeindeblattes

OLG Nürnberg v. 25.6.2019 – 3 U 821/18

Der rechtliche Rahmen zum Umfang des Grundsatzes der Staatsferne der Presse ist insbesondere der Entscheidung des BGH vom 20.12.2018 – I ZR 112/17 (“Crailsheimer Stadtblatt II”) zu entnehmen. Danach verlangt die Staatsferne der Presse, dass sich die Gemeinde in ihren Publikationen wertender oder meinungsbildender Elemente enthält und sich auf Sachinformationen beschränkt.