ALG II: Wann müssen Leistungsempfänger ihr Auto verkaufen?

LSG Nds.-Bremen v. 16.5.2019, L 11 AS 122/19 B ER

Die Wertermittlung von Autos (hier: ein Pick-Up Truck) im Rahmen der Gewährung von Grundsicherungsleistungen ist ein nüchterner Rechenvorgang ohne soziale Missbilligung. Bei großen Unterschieden in der Einschätzung des Wertes muss ein Wertgutachten eingeholt werden. Da im Eilverfahren nur geschätzt werden kann, muss dies im Hauptsacheverfahren gegebenenfalls nachgeholt werden.