Arbeitnehmer können Anspruch auf ungelochtes Arbeitszeugnis haben

ArbG Weiden v. 9.1.2019 – 3 Ca 615/18

Ein Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf ein ungelochtes Arbeitszeugnis, wenn sein Arbeitgeber ungelochtes Geschäftspapier besitzt und benutzt oder die Verwendung ungelochten Papiers für die Zeugniserstellung in der betreffenden Branche Standard ist.