Videoüberwachung öffentlicher Bereiche einer Zahnarztpraxis regelmäßig nicht zulässig

BVerwG v. 27.3.2019 – 6 C 2.18

Die Videoüberwachung der für Patienten und Besucher öffentlichen Räume einer Zahnarztpraxis, die ungehindert betretbar ist, unterliegt strengen Anforderungen an dem datenschutzrechtlichen Erfordernis der Überwachung.