Keine Ansprüche gegen Kfz-Hersteller bei Ende 2017 nach Software-Update erworbenem Fahrzeug

LG Osnabrück v. 30.1.2019 – 2 O 2190/18

Ein Käufer, der Ende 2017 ein ursprünglich von der sog. Abgasaffäre betroffenes Fahrzeug, das zum Zeitpunkt des Kaufs bereits ein Software-Update erhalten hatte, erworben hat, kann keine Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller geltend machen. Die öffentliche Berichterstattung über diese Thematik konnte kaum an dem Käufer vorbeigegangen sein.