Übertragung der Rechtstellung der Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf einen Dritten

KG Berlin v. 30.11.2018 – 22 W 69/18

Übertragen alle Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG) ihre Gesellschafterstellung auf einen Dritten wird die Gesellschaft beendet. Das Vermögen geht durch Gesamtrechtsnachfolge auf den Dritten über. In einem solchen Fall ist das Ausscheiden der bisherigen Gesellschafter und der Übergang des Gesellschaftsvermögens auf den Dritten anzumelden und in das Handelsregister einzutragen.