VG München 12.12.2018, M 9 K 18.4553
Airbnb Ireland muss Daten zu Gastgebern von vermittelten Wohnungen an die Landeshauptstadt München herausgeben. Das Auskunftsverlangen ist als Maßnahme zur Überwachung des Zweckentfremdungsrechts nach EU-Recht zulässig.