Airbnb muss Identität von Gastgebern vermittelter Wohnungen preisgeben

VG München 12.12.2018, M 9 K 18.4553

Airbnb Ireland muss Daten zu Gastgebern von vermittelten Wohnungen an die Landeshauptstadt München herausgeben. Das Auskunftsverlangen ist als Maßnahme zur Überwachung des Zweckentfremdungsrechts nach EU-Recht zulässig.

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