Zu Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung

BGH v. 19.12.2018 – IV ZR 255/17

Eine vom Versicherer mit Zustimmung eines “unabhängigen Treuhänders” gem. § 203 Abs. 2 VVG vorgenommene Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung ist nicht allein wegen einer ggf. zu verneinenden Unabhängigkeit als unwirksam anzusehen. Ist der zustimmende Treuhänder gem. den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (im Streitfall noch § 12b VAG a.F.) ordnungsgemäß bestellt worden, so findet eine gesonderte Überprüfung seiner Unabhängigkeit durch die Zivilgerichte im Rechtsstreit des einzelnen Versicherungsnehmers über eine Prämienanpassung nicht statt. Die Zivilgerichte haben aber in einem solchen Rechtsstreit die materielle Rechtmäßigkeit der Prämienanpassung zu überprüfen.