OLG Oldenburg 21.8.2018, 8 U 163/17
Der Bankkunde muss beim Online-Banking vor jeder TAN-Eingabe den auf dem Mobiltelefon angezeigten Überweisungsbetrag und die dort ebenfalls genannte Ziel-IBAN überprüfen. Wenn er dies unterlässt, ist das als grob fahrlässig anzusehen und er ist selbst für den Verlust seines Geldes verantwortlich.