Gefährlicher Busausstieg – alle müssen aufpassen

OLG Hamm 28.2.2018, 11 U 108/17

Wird der Fahrgast eines Busses beim Ausstieg durch ein den Bus auf der Ausstiegsseite passierendes Kraftfahrzeug verletzt, können alle Beteiligten – Fahrgast, Busfahrer und Fahrer des vorbeifahrenden Kfz – für den Unfall verantwortlich sein. Aufgrund des Beförderungsvertrages obliegt es aber zuvörderst dem Busunternehmen und dessen Fahrer, die Fahrgäste beim Aussteigen aus dem Bus vor Gefahren zu schützen.