Schlechte Luft? Kein Schadensersatz nach Erlass einer die Schadstoffemissionen von Fahrzeugen betreffenden Verordnung durch die EU-Kommission

EuG 4.5.2018, T-197/17

Das EuG hat eine Schadensersatzklage abgewiesen, die rd. 1.500 Personen im Anschluss an den Erlass einer die Schadstoffemissionen von Fahrzeugen betreffenden Verordnung der EU-Kommission aus dem Jahr 2016 erhoben haben. Die Kläger konnten weder den tatsächlichen und sicheren Eintritt der geltend gemachten Schäden noch ihre persönliche Beeinträchtigung nachweisen.

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