Beweislastumkehr nach grobem Behandlungsfehler entfällt bei Missachtung der ärztlichen Empfehlungen

OLG Hamm 2.2.2018, 26 U 72/17

Die mit einem groben ärztlichen Behandlungsfehler verbundene Beweislastumkehr kann entfallen, wenn ein Patient in vorwerfbarer Weise ärztliche Anordnungen oder Empfehlungen missachtet, so eine mögliche Mitursache für den erlittenen Gesundheitsschaden setzt und dazu beiträgt, dass der Verlauf des Behandlungsgeschehens nicht mehr aufgeklärt werden kann.