Handelsvertretern stehen Ausgleichsansprüche auch bei Beendigung des Handelsvertretervertrags während der Probezeit zu

EuGH 19.4.2018, C-645/16

Handelsvertretern stehen die vorgesehenen Ausgleichs- und Schadensersatzansprüche auch dann zu, wenn der Handelsvertretervertrag während der Probezeit beendet wird. Dieses Auslegungsergebnis wird durch das Ziel der Richtlinie bestätigt, das u.a. im Schutz des Handelsvertreters in seiner Beziehung zum Unternehmer besteht.