Haftung nach “Vollbremsung aus dem Nichts”

OLG Oldenburg 26.10.2017, 1 U 60/17

Der erste Anschein spricht bei einem Auffahrunfall gegen den Auffahrenden. Es liegt nahe, dass er zu schnell, zu unaufmerksam oder ohne den erforderlichen Abstand gefahren ist. Den Vorausfahrenden kann aber ein sog. Mitverschulden treffen. Ein Autofahrer hatte seinen Pkw stark abgebremst und war dann in seine Hauseinfahrt eingebogen. Laut Zeugenaussagen war es eine “Vollbremsung aus dem Nichts” und dazu noch ohne zu blinken. Die beiden nachfolgenden Fahrer konnten noch gerade rechtzeitig abbremsen. Das gelang dem dritten nachfolgenden Fahrer allerdings nicht. Er fuhr auf das vorausfahrende Auto auf.

Das OLG gewichtete die Verschuldensanteile mit 2/3 auf Seiten des Auffahrenden und 1/3 auf Seiten des Abbremsers.