BGH 29.9.2016, I ZR 160/15 Optionale Reiseversicherung bei Flugbuchungen im Internet: Nach gesetztem Häkchen zur Abwahl darf keine erneute Abfrage zu dieser Option erfolgen

Die Gestaltung einer Flugdienst-Buchung verstößt gegen das Gebot der klaren, transparenten und eindeutigen Mitteilung von fakultativen Zusatzkosten, wenn der Verbraucher, der eine fakultative Leistung (hier: Reiserücktrittsversicherung) zuvor bereits abgewählt hat, im weiteren Verlauf über die erneute Notwendigkeit der Abwahl dieser Leistung getäuscht wird. Eine Servicepauschale, die Kunden nur im Falle der Wahl eines von mehreren möglichen Zahlungsmitteln (hier: bestimmte Kreditkarte) erlassen wird und die bei Bezahlung mit anderen Zahlungsmitteln entrichtet werden muss, ist ein unvermeidbares und vorhersehbares Entgelt, das in den Endpreis einzurechnen ist.