Kein Arbeitslosengeld für Lkw-Fahrer bei fahrlässig verschuldetem Führerscheinentzug

LSG Baden-Württemberg v. 19.4.2023 – L 8 AL 1022/22

Von grober Fahrlässigkeit im Sinne des Sperrzeitrechts ist auszugehen, wenn einem Berufskraftfahrer wegen wiederholter Verkehrsverstöße die Fahrerlaubnis entzogen wird, da diese Rechtsfolge bei einfachster Betrachtung erkennbar ist. Die irrtümliche Annahme des Arbeitslosen, ein älterer Punkt sei inzwischen verfallen, so dass der neu hinzugetretene Punkt nicht unmittelbar zum Entzug der Fahrerlaubnis führen würde, ist insoweit irrelevant.