Belastung mit Bestattungskosten für unbekannten Halbbruder ist rechtens

VG Mainz v. 19.7.2023 – 3 K 425/22.MZ

Die Kosten für die Bestattung eines Halbbruders sind grundsätzlich auch dann zu tragen, wenn das von der Ordnungsbehörde in Anspruch genommene Geschwister erst nach dem Todesfall von dem Verwandtschaftsverhältnis erfahren hat. Ein fehlendes familiäres Näheverhältnis zwischen dem Verstorbenen und dem Bestattungspflichtigen stellt die Zumutbarkeit der Bestattung regelmäßig nicht in Frage. Die gesetzliche Pflichtenstellung knüpft nämlich lediglich an das objektiv bestehende nahe Verwandtschaftsverhältnis an.