Impfschaden einer Lehrerin nicht als Dienstunfall anerkannt

VG Hannover v. 24.11.2022 – 2 A 460/22

Das VG Hannover hat die auf die Feststellung eines Dienstunfalls gerichtete Klage einer 62-jährigen Förderschullehrerin abgewiesen. Die Klägerin wurde Ende März 2021 im Gebäude ihrer Stammschule von einem mobilen Impfteam des Impfzentrums Hannover mit dem Impfstoff von AstraZeneca gegen das Coronavirus geimpft. Etwa eine Woche später erlitt sie schwerste körperliche Schäden, deren Folgen weiterhin andauern.