Beweislastverteilung bei Sturz im Kaufhaus

BGH v. 25.10.2022 – VI ZR 1283/20

Stürzt ein Kunde aufgrund einer Verunreinigung des Bodens in einem Warenhaus, muss der Inhaber beweisen, dass von ihm und seinen Mitarbeitern alle Sorgfaltspflichten erfüllt wurden, um einen solchen Vorfall zu vermeiden. Insoweit verbleibende Zweifel gehen zu Lasten des Kaufhauses. Die Beweislastverteilung wird in solchen Fällen durch die Unterscheidung zwischen Pflichtverletzung und Verschulden nicht definitiv bestimmt.