Täuschung über Corona-Impfstatus rechtfertigt fristlose Kündigung

ArbG Siegburg v. 23.6.2022 – 3 Ca 2171/21

Täuscht ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber über seinen Impfstatus durch Vorlage eines falschen Impfnachweises, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein.