Zur Wirksamkeit einer Klausel zur automatischen Verlängerung eines Makler-Alleinauftrags

BGH v. 28.5.2020 – I ZR 40/19

Einem Immobilienmakler kann in AGB grundsätzlich ein auf sechs Monate befristeter Makleralleinauftrag erteilt werden, der sich automatisch um jeweils drei weitere Monate verlängert, wenn er nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen gekündigt wird. Eine entsprechende Regelung über die automatische Verlängerung des Maklervertrags bei unterbliebener Kündigung kann aber dennoch unwirksam sein, wenn sich das Erfordernis der Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen lediglich aus einer der Anlagen zum Formularvertrag ergibt.