Kündigung eines Lehrers mit rechtsextremen Tattoos unwirksam

LAG Berlin-Brandenburg v. 11.12.2019 – 15 Sa 1496/19

Trägt ein Lehrer Tattoos mit rechtsextremen Symbolen und wird ihm deswegen aufgrund rechtsextremer Gesinnung gekündigt, ist die Kündigung unwirksam, wenn das Land, das den Lehrer beschäftigt, diesen Kündigungsgrund dem Personalrat vor Ausspruch der Kündigung nicht mitteilt.