Schwere Beleidigung eines anderen Hausbewohners rechtfertigt fristlose Kündigung

AG Neuruppin v. 16.4.2019 – 43 C 61/18

Die Beschimpfung “Fotze” stellt eine schwere Beleidigung und eine nachhaltige Störung des Hausfriedens dar, auch wenn sie nicht gegenüber dem Vermieter, sondern anderen Hausbewohnern ausgebracht wird. Bei ohne adäquaten Anlass ausgebrachten schweren Beleidigungen, die geeignet sind, das Ehr- und Selbstwertgefühl des Anderen in besonderer Weise herabzusetzen, ist auch ein dafür erforderliches Mindestvertrauensverhältnis nicht mehr gegeben