Unbewusstes Abweichen von DIN-Vorschriften trotz Sachkenntnis begründet allein keine Arglist i.S.v. § 444 BGB

BGH v. 14.6.2019 – V ZR 73/18

Die Angabe des fachkundigen Verkäufers, das Kaufobjekt fachgerecht bzw. nach den anerkannten Vorschriften errichtet zu haben, erfolgt nicht schon dann ohne tatsächliche Grundlage “ins Blaue hinein”, wenn er bei der Bauausführung unbewusst von einschlägigen DIN-Vorschriften abgewichen ist.