Die Mitnahme eines kranken Kindes zur Arbeit rechtfertigt keine fristlose Kündigung

Arbeitsgericht Siegburg 4.9.2019, 3 Ca 642/19

Nimmt eine Arbeitnehmerin ihre erkrankten und betreuungsbedürftigen Kinder mit zur Arbeit, kann dies zwar durchaus eine Verletzung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten darstellen. Ein solches Verhalten rechtfertigt allerdings noch lange keine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber.