Fiktive Mangelbeseitigungskosten als Schadensersatzanspruch beim Kaufvertrag

LG Nürnberg-Fürth v. 4.6.2019 – 6 O 7787/18

Der Käufer kann jedenfalls dann Schadensersatz in Gestalt der voraussichtlichen Mangelbeseitigungskosten verlangen, wenn hinreichend sicher ist, dass er den vorhandenen Zustand nicht akzeptieren wird und er die in sein Anwesen eingebaute mangelhafte Kaufsache entfernen sowie durch eine neu einzubauende Sache ersetzen will. Die Unzulässigkeit einer fiktiven Schadensberechnung für die Mangelbeseitigung aus dem Werkvertragsrecht ist hier nicht auf das Kaufrecht übertragbar.