Mietwagen ist kein Werkswagen

OLG Koblenz 25.7.2019, 6 U 80/19

Unter den Begriff “Werkswagen” fallen nur Fahrzeuge eines Automobilherstellers, die entweder im Werk zu betrieblichen Zwecken genutzt oder von einem Mitarbeiter vergünstigt gekauft, eine gewisse Zeit genutzt und dann auf dem freien Markt wiederverkauft werden. Bietet ein Gebrauchtwagenhändler auch Fahrzeuge an als sog. “Werkswagen” an, die zuvor einem Mietwagenunternehmen zur Verfügung gestellt wurden, muss er den Käufer hierüber aufklären.