Kein Vorrang des Kreuzungsräumers im Straßenverkehr

KG Berlin v. 31.1.2019 – 22 U 211/16

Bei einer ampelgeregelten Kreuzung existiert kein Vorrang des Kreuzungsräumers. Bei einem Kreuzungsräumer handelt es sich um einen Fahrer, dem es bei der Überquerung der Kreuzung etwa aufgrund vieler Fußgänger nicht gelungen ist, diese bei Grün zu passieren und nach dem Wegfall des zum Halt zwingenden Grundes weiterfährt, um die Kreuzung wieder frei zu machen.