Nachbarschaft: Trompetenspiel im eigenen Reihenhaus darf nicht zu streng eingeschränkt werden

BGH 26.10.2018, V ZR 143/17

Das häusliche Musizieren einschließlich des dazugehörigen Übens gehört zu den sozialadäquaten und üblichen Formen der Freizeitbeschäftigung und ist aus der maßgeblichen Sicht eines “verständigen Durchschnittsmenschen” in gewissen Grenzen hinzunehmen. Ein nahezu vollständiger Ausschluss für die Abendstunden und das Wochenende kommt nicht in Betracht. Dies ließe nämlich außer Acht, dass Berufstätige, aber auch Schüler häufig gerade abends und am Wochenende Zeit für das Musizieren finden.