Zum Umfang des Kfz-Versicherungsschutzes für Bissschäden durch Mäusebefall

OLG Frankfurt a.M. 5.9.2018, 7 U 25/16

Nimmt ein Versicherer Bissschäden im Fahrzeuginnenraum vom Versicherungsschutz aus, bezieht sich dies allein auf die Fahrgastzelle und den Kofferraum. Für Bissschäden im Bereich zwischen der Außenhaut und der Innenraumverkleidung haftet der Versicherer dagegen.