Falsche Angaben im Unterhaltsverfahren können zum Verlust eines dem Grunde nach berechtigten Unterhaltsanspruchs führen OLG Oldenburg 22.8.2017, 3 UF 92/17

Nach einer Trennung kann der bedürftige Ehegatte Unterhalt vom ehemaligen Partner verlangen, wenn dieser über mehr Einkommen als der andere verfügt. Kommt es zu Streit hierüber, entscheidet das Familiengericht. Das Gericht kann aber auch einem eigentlich Berechtigten Unterhalt versagen, wenn er im Prozess nicht die Wahrheit sagt und zum Beispiel eigenes Einkommen verschweigt.