Unerlaubte Verwendung von Fotos mit Abbildungen des Arbeitnehmers nach Beendigung dessen Arbeitsverhältnisses

LAG Baden-Württemberg v. 27.7.2023 – 3 Sa 33/22

Das LAG Baden-Württemberg hat einem ehemaligen Arbeitnehmer wegen der Verwendung von Video- und Fotoaufnahmen mit Abbildungen von ihm durch ein Unternehmen der Werbetechnikbranche über einen Zeitraum von 9 Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinweg Schadensersatz iHv 10.000 € zugesprochen.