Wohnrecht für die Großmutter trotz Verkauf der Immobilie

OLG Oldenburg v. 22.6.2023 – 8 U 174/22

Wenn der eine Ehegatte stirbt, möchte der andere Ehegatte meist im ehelichen Haus verbleiben. Darüber muss man sich Gedanken machen, wenn die Erbengemeinschaft das Haus verkauft. So auch in einem Fall, den das OLG Oldenburg jetzt zu entscheiden hatte. Der miterbenden Ehegattin stand nach der Vereinbarung ein schuldrechtliches Wohnrecht zu. Der Enkel als Zwischenerwerber schuldet nunmehr gegenüber der erbenden Ehegattin Schadensersatz aus dem Weiterverkauf der Immobilie.