Kein Anspruch auf angenehmes Fahrgefühl bei Gefahrenbremsung

OLG Zweibrücken v. 15.12.2022 – 4 U 187/21

Der Käufer eines PKWs kann sich wegen seines persönlichen Empfindens, dass Fahrzeug verhalte sich bei einer Gefahrenbremsung nicht sicher, nicht vom Kaufvertrag lösen und das Fahrzeug zurückgeben. Dass sich ein Auto in Ausnahmesituationen stets komfortabel bzw. angenehm steuern lässt, gehört nicht zu der Erwartung eines Durchschnittskäufers. Dies gilt erst recht, weil es sich nicht um ein Fahrzeug des gehobenen oder höheren Preissegments handelt.