{"id":1282,"date":"2026-07-18T09:24:59","date_gmt":"2026-07-18T09:24:59","guid":{"rendered":"https:\/\/mp-kanzlei.com\/?p=1282"},"modified":"2026-07-18T09:33:47","modified_gmt":"2026-07-18T09:33:47","slug":"grundstueck-verschenkt-eltern-im-pflegeheim-was-darf-das-sozialamt-verlangen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mp-kanzlei.com\/?p=1282","title":{"rendered":"Grundst\u00fcck verschenkt, Eltern im Pflegeheim: Was darf das Sozialamt verlangen?"},"content":{"rendered":"\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"768\" src=\"https:\/\/mp-kanzlei.com\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/90906dbc-eeb3-49e1-9211-0113b677fb42-1-1024x768.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-1287\" srcset=\"https:\/\/mp-kanzlei.com\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/90906dbc-eeb3-49e1-9211-0113b677fb42-1-1024x768.png 1024w, https:\/\/mp-kanzlei.com\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/90906dbc-eeb3-49e1-9211-0113b677fb42-1-300x225.png 300w, https:\/\/mp-kanzlei.com\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/90906dbc-eeb3-49e1-9211-0113b677fb42-1-768x576.png 768w, https:\/\/mp-kanzlei.com\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/90906dbc-eeb3-49e1-9211-0113b677fb42-1.png 1448w\" sizes=\"auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wenn Eltern ein Grundst\u00fcck auf ihre Kinder \u00fcbertragen haben und sp\u00e4ter pflegebed\u00fcrftig werden, entsteht h\u00e4ufig Streit mit dem Sozialamt. Besonders bei Hilfe zur Pflege pr\u00fcft das Sozialamt, ob wegen der fr\u00fcheren Schenkung ein R\u00fcckforderungsanspruch nach \u00a7 528 BGB besteht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im Internet finden sich dazu viele vereinfachte und teilweise falsche Darstellungen. Besonders h\u00e4ufig liest man, ein Grundst\u00fcck m\u00fcsse nur mit einem Wohnrecht belastet werden, dann k\u00f6nne das Sozialamt nichts mehr verlangen. So einfach ist es nicht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Gerade bei Grundst\u00fccksschenkungen, Pflegeheimkosten und Hilfe zur Pflege kommt es auf den genauen Ablauf an. Entscheidend sind unter anderem der Zeitpunkt der Schenkung, der Eintritt der Bed\u00fcrftigkeit, eine m\u00f6gliche \u00dcberleitungsanzeige des Sozialamts, die Zehnjahresfrist und die Frage, ob das Grundst\u00fcck sp\u00e4ter verkauft, weitergegeben oder mit einem Wohnrecht belastet wurde.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zu diesen Fragen gibt es zahlreiche Entscheidungen der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs. Die Rechtsprechung ist teilweise sehr einzelfallbezogen. Deshalb ist es wichtig, nicht nur den Gesetzestext zu kennen, sondern auch die gerichtlichen Leitlinien zur Bewertung von Grundst\u00fccken, Wohnrechten, Wertersatz, Entreicherung und R\u00fcck\u00fcbertragung. Genau diese Rechtsprechung muss in der Auseinandersetzung mit dem Sozialamt ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Grundst\u00fcck geschenkt und Pflegeheim: Warum das Sozialamt pr\u00fcft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wird ein Elternteil pflegebed\u00fcrftig und reichen Rente, Pflegeversicherung und eigenes Verm\u00f6gen nicht aus, kann Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII beantragt werden. Das Sozialamt pr\u00fcft dann nicht nur Einkommen und Verm\u00f6gen des Pflegebed\u00fcrftigen. Es pr\u00fcft h\u00e4ufig auch, ob in der Vergangenheit Verm\u00f6gen verschenkt wurde.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei Grundst\u00fccken ist das besonders relevant. Ein Haus, ein Baugrundst\u00fcck oder ein Miteigentumsanteil kann erheblichen Wert haben. Wurde ein solches Grundst\u00fcck innerhalb der letzten Jahre auf Kinder \u00fcbertragen, stellt sich die Frage, ob der Schenker wegen Verarmung die Schenkung zur\u00fcckfordern k\u00f6nnte.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Genau hier setzt \u00a7 528 BGB an. Die Vorschrift kann dazu f\u00fchren, dass der Beschenkte etwas zur\u00fcckgeben oder Wertersatz leisten muss, wenn der Schenker nach der Schenkung seinen angemessenen Unterhalt nicht mehr selbst bestreiten kann.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Das Sozialamt bekommt das Grundst\u00fcck nicht automatisch<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein wichtiger Punkt wird oft falsch verstanden: Das Sozialamt kann nicht einfach durch eigenen Bescheid das Grundst\u00fcck auf sich \u00fcbertragen lassen. Es kann auch nicht ohne Weiteres das Grundbuch \u00e4ndern oder die Familie aus dem Haus dr\u00e4ngen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wenn \u00fcberhaupt, geht es zun\u00e4chst um einen m\u00f6glichen zivilrechtlichen Anspruch des Schenkers gegen den Beschenkten. Diesen Anspruch kann das Sozialamt durch eine \u00dcberleitungsanzeige nach \u00a7 93 SGB XII auf sich \u00fcberleiten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die \u00dcberleitungsanzeige ist aber nicht dasselbe wie ein vollstreckbares Urteil. Sie beantwortet nicht abschlie\u00dfend, ob der Anspruch tats\u00e4chlich besteht, in welcher H\u00f6he er besteht und welche Einwendungen der Beschenkte hat. Wenn keine Einigung erzielt wird, muss das Sozialamt den Anspruch grunds\u00e4tzlich zivilrechtlich durchsetzen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das ist f\u00fcr Betroffene wichtig. Denn zwischen einer \u00dcberleitungsanzeige und einer erfolgreichen Vollstreckung liegen rechtlich mehrere Schritte. Genau an diesen Stellen kann anwaltliche Pr\u00fcfung sinnvoll sein.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 528 BGB: Ist der R\u00fcckforderungsanspruch \u00fcberhaupt entstanden?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nicht jede Schenkung f\u00fchrt automatisch zu einem R\u00fcckforderungsanspruch. Voraussetzung ist, dass der Schenker tats\u00e4chlich bed\u00fcrftig geworden ist. Bei Pflegeheimkosten bedeutet das: Die eigenen Mittel reichen nicht mehr aus, um die notwendigen Kosten zu decken.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dabei ist der Zeitpunkt sehr wichtig. Es kommt nicht allein darauf an, wann der Antrag auf Hilfe zur Pflege gestellt wurde. Entscheidend ist, wann der Schenker tats\u00e4chlich au\u00dferstande war, seinen angemessenen Unterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zudem gibt es die Zehnjahresfrist des \u00a7 529 BGB. Ist die Bed\u00fcrftigkeit erst nach Ablauf von zehn Jahren seit der Schenkung eingetreten, kann der R\u00fcckforderungsanspruch ausgeschlossen sein. Auch die Frage, wann eine Grundst\u00fccksschenkung rechtlich \u201egeleistet\u201c wurde, kann im Einzelfall bedeutsam sein.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Gerade diese Punkte werden in der Praxis h\u00e4ufig untersch\u00e4tzt. Ob \u00a7 528 BGB \u00fcberhaupt eingreift, ist oft nicht mit einem Blick auf das Grundbuch zu beantworten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Welcher Anspruch geht auf das Sozialamt \u00fcber?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei einem Grundst\u00fcck stellt sich eine weitere wichtige Frage: Muss das ganze Grundst\u00fcck zur\u00fcckgegeben werden oder geht es nur um Geld?<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein Grundst\u00fcck ist regelm\u00e4\u00dfig nicht einfach teilbar. Bei laufenden Pflegeheimkosten geht es deshalb h\u00e4ufig um einen Zahlungs- oder Wertersatzanspruch in H\u00f6he des ungedeckten Bedarfs, begrenzt durch den Wert der Schenkung. Das Sozialamt macht also nicht zwingend sofort die R\u00fcck\u00fcbertragung des gesamten Grundst\u00fccks geltend.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Allerdings kann der Beschenkte grunds\u00e4tzlich versuchen, sich durch R\u00fcckgabe des Geschenks von der Zahlungspflicht zu befreien. Auch das ist aber keine einfache Standardl\u00f6sung. Entscheidend ist, ob tats\u00e4chlich das erhaltene Geschenk zur\u00fcckgegeben wird oder ob das Grundst\u00fcck inzwischen ver\u00e4ndert, belastet, verkauft oder weitergegeben wurde.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Wohnrecht eintragen: Kein einfacher Schutz vor dem Sozialamt<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Besonders h\u00e4ufig wird gefragt, ob ein Wohnrecht hilft. Die kurze Antwort lautet: Es kommt darauf an.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">War ein Wohnrecht bereits im urspr\u00fcnglichen \u00dcbertragungsvertrag vorgesehen, kann es den Wert der Schenkung mindern. Dann hat der Beschenkte von Anfang an nur ein belastetes Grundst\u00fcck erhalten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Anders liegt der Fall, wenn ein Wohnrecht erst sp\u00e4ter eingetragen wird. Besonders kritisch ist dies, wenn bereits Pflegebed\u00fcrftigkeit eingetreten ist, das Sozialamt Fragen stellt, eine Anh\u00f6rung l\u00e4uft oder eine \u00dcberleitungsanzeige ergangen ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In solchen F\u00e4llen kann das Sozialamt argumentieren, dass das Grundst\u00fcck nachtr\u00e4glich entwertet wurde. Wird das Grundst\u00fcck dann an den Schenker zur\u00fcck\u00fcbertragen, ist damit nicht zwingend der urspr\u00fcngliche Zustand wiederhergestellt. Ein Grundst\u00fcck mit Wohnrecht ist wirtschaftlich nicht dasselbe wie ein unbelastetes Grundst\u00fcck. Es kann ein erheblicher Minderwert entstehen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Genau an dieser Stelle kann Wertersatz eine Rolle spielen. Die Belastung mit einem Wohnrecht f\u00fchrt also nicht sicher dazu, dass der Beschenkte aus der Sache herauskommt. Sie kann das Verfahren komplizierter machen, aber auch neue Risiken schaffen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>R\u00fcckgabe des Grundst\u00fccks mit Wohnrecht: Warum es schwierig wird<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Rechtsprechung erkennt grunds\u00e4tzlich an, dass der Beschenkte sich durch R\u00fcckgabe des Geschenks von einer Zahlungspflicht befreien kann. Aber die R\u00fcckgabe muss rechtlich und wirtschaftlich passen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wurde ein unbelastetes Grundst\u00fcck geschenkt und sp\u00e4ter mit einem Wohnrecht belastet, stellt sich die Frage, ob wirklich noch das urspr\u00fcngliche Geschenk zur\u00fcckgegeben wird. Das Sozialamt kann dann geltend machen, dass nur ein entwerteter Gegenstand zur\u00fcckgegeben wurde und deshalb weiterhin Wertersatz geschuldet ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Besonders problematisch ist die nachtr\u00e4gliche Belastung nach Kenntnis der R\u00fcckforderungslage. Wer nach Eintritt der Bed\u00fcrftigkeit oder nach T\u00e4tigwerden des Sozialamts \u00fcber das Grundst\u00fcck verf\u00fcgt, kann sich regelm\u00e4\u00dfig schwerer darauf berufen, der Verm\u00f6genswert sei nicht mehr vorhanden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das bedeutet nicht, dass jede Wohnrechtsgestaltung wirkungslos ist. Es bedeutet aber, dass eine solche Gestaltung rechtlich genau gepr\u00fcft werden muss, bevor sie vorgenommen wird.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Verkauf oder Weiterverschenkung des Grundst\u00fccks<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auch ein Verkauf oder eine Weiterverschenkung erledigt den Fall nicht automatisch.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wird das Grundst\u00fcck verkauft, kann der Verkaufserl\u00f6s wirtschaftlich an die Stelle des Grundst\u00fccks treten. Ist der Erl\u00f6s noch vorhanden oder wurde er wertbildend verwendet, kann das Sozialamt einen Wertersatzanspruch geltend machen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wird das Grundst\u00fcck oder ein wirtschaftlicher Teil des Grundst\u00fcckswerts unentgeltlich weitergegeben, k\u00f6nnen unter Umst\u00e4nden auch Anspr\u00fcche gegen den neuen Empf\u00e4nger entstehen. Das kann etwa bei der Einr\u00e4umung eines Wohnrechts oder bei einer weiteren Schenkung eine Rolle spielen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auch hier ist der Zeitpunkt entscheidend. Ma\u00dfnahmen vor Kenntnis einer Bed\u00fcrftigkeit oder R\u00fcckforderung sind anders zu bewerten als Ma\u00dfnahmen nach Anh\u00f6rung, \u00dcberleitungsanzeige oder sonstiger Kenntnis vom Sozialhilfefall.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 529 BGB: Schutz des Beschenkten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Neben der Zehnjahresfrist enth\u00e4lt \u00a7 529 BGB weitere Schutzvorschriften. Der R\u00fcckforderungsanspruch kann ausgeschlossen sein, wenn der Schenker seine Bed\u00fcrftigkeit vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig herbeigef\u00fchrt hat.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Au\u00dferdem muss der Beschenkte nicht leisten, soweit dadurch sein eigener angemessener Unterhalt oder seine gesetzlichen Unterhaltspflichten gef\u00e4hrdet w\u00fcrden. Diese Einwendung kann in der Praxis wichtig sein, wird aber h\u00e4ufig nicht sauber gepr\u00fcft.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ob \u00a7 529 BGB hilft, h\u00e4ngt stark vom Einzelfall ab. Es gen\u00fcgt nicht, pauschal auf geringe Eink\u00fcnfte, laufende Belastungen oder famili\u00e4re Verpflichtungen hinzuweisen. Entscheidend ist eine konkrete rechtliche und wirtschaftliche Pr\u00fcfung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Selbstbehalt und Elternunterhalt: Nicht dasselbe Thema<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die R\u00fcckforderung einer Schenkung wird h\u00e4ufig mit Elternunterhalt verwechselt. Das ist rechtlich nicht dasselbe.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Beim Elternunterhalt geht es darum, ob Kinder ihren Eltern laufenden Unterhalt schulden. Dort gelten eigene Regeln zur Leistungsf\u00e4higkeit, zum Selbstbehalt und zur sozialhilferechtlichen Einkommensgrenze.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei der Schenkungsr\u00fcckforderung nach \u00a7 528 BGB geht es dagegen um einen fr\u00fcheren Verm\u00f6gensvorteil. Der klassische Selbstbehalt des Elternunterhalts entscheidet diesen Anspruch nicht. Trotzdem spielt die wirtschaftliche Leistungsf\u00e4higkeit des Beschenkten \u00fcber \u00a7 529 Abs. 2 BGB eine Rolle.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Gerade diese Abgrenzung ist wichtig, weil im Internet h\u00e4ufig Begriffe vermischt werden, die rechtlich unterschiedliche Folgen haben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00dcberleitungsanzeige des Sozialamts: Nicht vorschnell akzeptieren<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wenn das Sozialamt eine \u00dcberleitungsanzeige erl\u00e4sst, sollte diese nicht ungepr\u00fcft bleiben. Schon gegen die \u00dcberleitungsanzeige k\u00f6nnen Einwendungen bestehen. Au\u00dferdem ist zu pr\u00fcfen, ob der \u00fcbergeleitete Anspruch \u00fcberhaupt schl\u00fcssig besteht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die eigentliche Durchsetzung ist ein weiterer Schritt. Das Sozialamt muss den Anspruch, wenn keine Einigung erzielt wird, zivilrechtlich verfolgen. Dort k\u00f6nnen Fragen zur Entstehung des Anspruchs, zur Zehnjahresfrist, zur H\u00f6he, zur Grundst\u00fccksbewertung, zu Wohnrechten, zu Gegenleistungen, zu Entreicherung und zu \u00a7 529 BGB eine Rolle spielen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr Betroffene bedeutet das: Eine Forderung des Sozialamts ist nicht automatisch endg\u00fcltig. H\u00e4ufig lohnt es sich, die Forderung genau pr\u00fcfen zu lassen und nicht vorschnell eine Zahlungsverpflichtung anzuerkennen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Vergleich mit dem Sozialamt: Oft der sinnvollste Weg<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In vielen F\u00e4llen ist ein gerichtlicher Streit f\u00fcr beide Seiten aufwendig. Das Sozialamt muss den Anspruch darlegen, die \u00dcberleitung begr\u00fcnden, die H\u00f6he berechnen, den Wert der Schenkung ber\u00fccksichtigen und gegebenenfalls zivilrechtlich klagen. Der Beschenkte muss seine Einwendungen substantiiert vortragen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Gerade bei Grundst\u00fccken, Wohnrechten, sp\u00e4teren Belastungen oder famili\u00e4ren Abreden gibt es h\u00e4ufig erheblichen Streitstoff. Das er\u00f6ffnet Verhandlungsm\u00f6glichkeiten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In solchen Verfahren bestehen h\u00e4ufig Verhandlungsm\u00f6glichkeiten. Die Kanzlei hat bereits Verfahren gef\u00fchrt, in denen mit Sozial\u00e4mtern faire Vergleiche gefunden werden konnten. Dabei kommt es darauf an, die vorhandene Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs richtig einzuordnen und f\u00fcr die Verhandlung mit dem Sozialamt nutzbar zu machen. Ziel ist nicht, berechtigte Anspr\u00fcche pauschal zur\u00fcckzuweisen. Ziel ist, die Forderung rechtlich und wirtschaftlich sauber zu pr\u00fcfen, \u00fcberh\u00f6hte Forderungen abzuwehren und eine L\u00f6sung zu finden, die f\u00fcr die Betroffenen tragbar ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Fazit: Schenkung, Pflegeheim und Sozialamt immer im Einzelfall pr\u00fcfen lassen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei einer Grundst\u00fccksschenkung im Zusammenhang mit Pflegeheimkosten und Hilfe zur Pflege gibt es keine einfache Standardantwort. Ein Wohnrecht ist kein sicherer Trick. Eine R\u00fcck\u00fcbertragung ist nicht immer ausreichend. Ein Verkauf oder eine Weiterverschenkung beendet den Anspruch nicht automatisch. Auch die Zehnjahresfrist und \u00a7 529 BGB m\u00fcssen genau gepr\u00fcft werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wer eine \u00dcberleitungsanzeige vom Sozialamt erh\u00e4lt oder wegen einer fr\u00fcheren Schenkung in Anspruch genommen wird, sollte nicht vorschnell zahlen und keine \u00fcbereilten Grundbuch\u00e4nderungen vornehmen. Entscheidend ist eine fr\u00fchzeitige anwaltliche Pr\u00fcfung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Kanzlei kann solche Verfahren gegen\u00fcber Sozial\u00e4mtern begleiten, \u00dcberleitungsanzeigen pr\u00fcfen, Einwendungen vorbereiten und Verhandlungen \u00fcber eine faire Vergleichsl\u00f6sung f\u00fchren. Gerade weil die zivilrechtliche Durchsetzung f\u00fcr das Sozialamt aufwendig ist, bestehen in vielen F\u00e4llen realistische Chancen, eine wirtschaftlich vern\u00fcnftige L\u00f6sung zu erreichen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn Eltern ein Grundst\u00fcck auf ihre Kinder \u00fcbertragen haben und sp\u00e4ter pflegebed\u00fcrftig werden, entsteht h\u00e4ufig Streit mit dem Sozialamt. Besonders bei Hilfe zur Pflege pr\u00fcft das Sozialamt, ob wegen der fr\u00fcheren Schenkung ein R\u00fcckforderungsanspruch nach \u00a7 528 BGB besteht. Im Internet finden sich dazu viele vereinfachte und teilweise falsche Darstellungen. 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